Denkmalschutz – Segen oder Fluch?

An einer Wand aus roten Backsteinen ist ein Schild für Denkmalschutz angebrachtFoto: © mermyhh, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0, Quelle: pixabay.com

Ohne Frage: Ein altes Haus hat was! Es kann eine Geschichte erzählen, birgt viele Geheimnisse und ist Zeugnis von traditioneller Handwerkskunst. Kein Wunder, dass alte Gebäude in der Gunst von “Häuslekäufern” ganz oben stehen. Nicht selten hat auf solchen Architektur-Schätzen aber der Denkmalschutz die Hände drauf. Zu recht, denn der historische Charme der Gebäude soll erhalten bleiben. Kaufen oder besitzen Sie ein solches Gebäude, gelten für Sie feste Regeln und Bestimmungen, was eine Sanierung oder Restaurierung betrifft.

Denkmalgeschütztes Haus – was bedeutet das?

Ob ein Haus unter den Denkmalschutz fällt, entscheiden die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer. Diese definieren Denkmäler als Sachen, deren Erhalt von öffentlichem Interesse ist. Bei einem Gebäude besteht ein solches, wenn das Bauwerk für die Geschichte der jeweiligen Stadt oder Siedlung von Bedeutung ist. Für den Erhalt und die Nutzung müssen wissenschaftliche, künstlerische, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Gebäude, auf die diese Definition zutrifft, können in die Denkmalliste einer Gemeinde oder Stadt eingetragen werden. Wichtig ist noch zu wissen, ob das Gebäude ein Einzelbaudenkmal ist oder ein geschütztes Bauwerk innerhalb eines Ensembles.

Denkmalgeschützte Wohnimmobilie – Wohnen mit Auflagen

Entscheiden Sie sich für ein Baudenkmal als Wohnhaus, dürfen Sie nicht einfach drauflos bauen, einreißen oder sanieren. Beim Umbau müssen Sie sich an die Auflagen der Denkmalschutzbehörde halten. Und nicht immer lässt sich modernes Wohnen damit vereinbaren.

Da Denkmalschutz Angelegenheit der Länder ist, können die Vorschriften und Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie verpflichten Sie sich in jedem Fall dazu, diese zu erhalten und jede bauliche Veränderung vor der Ausführung abzuklären und genehmigen zu lassen.

Historische Bausubstanz soll erhalten bleiben

Ob Fachwerkhaus oder Stadtvilla, bei Gebäuden mit Denkmalschutz können Sie nicht einfach tun und lassen, was sie wollen. Vor dem Kauf sollten Sie sich darum mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, was Sie dürfen und müssen.

So dürfen Sie zum Beispiel am Erscheinungsbild des Gebäudes nicht viel ändern – einfach neue Kunststoffenster einsetzen, können Sie somit nicht. Da Sie aber auch keine Außendämmung aufbringen dürfen, sind Sie als Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes von der Pflicht des Energieausweises befreit. Oft ist übrigens die Dämmung auch gar nicht notwendig, denn die dicken Wände sind hervorragende Wärmespeicher.

Halten Sie sich allerdings nicht an die Auflagen der Denkmalschutzbehörde, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Außerdem setzen die Behörden meist durch, dass die Veränderung rückgängig gemacht wird. Laut Gesetz können Sie sogar enteignet werden, wenn Sie die Vorgaben missachten.

Steuervorteile dank Denkmälern

Denkmalschutz bedeutet in erster Linie einen hohen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten beim Bau. Allerdings müssen Sie nicht alle Kosten allein tragen. In manchen Bundesländern gibt es Zuschüsse zu den Mehrkosten, die bei Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden auf Sie zukommen. Mit den Fördergeldern soll die Sanierung und der Erhalt unterstützt werden.

Außerdem können Sie die Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren dürfen Sie jährlich neun Prozent der Kosten abschreiben. Zusätzlich können Sie für Aufwendungen, die der Erhaltung dienen, die Kosten sofort als Werbekosten anführen.

Allerdings dürfen Sie nicht wild drauflos sanieren. Steuerlich absetzen können Sie nur jene Kosten, die von der Denkmalschutzbehörde als notwendig eingestuft wurden. Wichtig ist auch, dass Sie nachweisen können, dass das Gebäude den Titel „Denkmal“ trägt.

Denkmalschutz – Segen oder Fluch?

Es wird also klar – Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, haben einen deutlich höheren Aufwand und auch mehr Kosten im Gepäck. Doch Besitzer eines solchen Hauses erfahren auch viel Unterstützung und dürfen in einem außergewöhnlichen Ambiente wohnen. Es ist also nicht nur anstrengend, sondern kann durchaus auch seinen Reiz haben, ein solches Heim sein eigen zu nennen.

Quellen

www.gevestor.de/…/denkmalschutz-wenn-ihre-immobilie-schutzwuerdig-ist
www.immobilienscout24.de/…/denkmalschutz-immobilie
www.wohnen-magazin.de/…/denkmalgeschuetzte-haeuser