Baustellensicherung

Die ausführende Baufirma ist hierfür verantwortlich nicht der Bauherr. Ziel der Sicherungsmaßnahmen ist die Abgrenzung gegenüber dem öffentlichen Bereich um das Betreten der Baustelle zu vermeiden. Durch die Baustellenbedingungen wie Baugruben Gerüste , Materiallager und die Maschinen und Geräte ist ein erhebliches Gefährdungspotential gegeben. Zudem können durch die Besonderheit des Gebäudes und dessen spätere Funktion besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden.

Die Baustelle ist für Kinder ein magnetischer Anziehungspunkt, daher genügt das Schild: „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ versicherungstechnisch nicht, da die Kinder oft noch nicht lesen können. Am besten soll auf der Baustelle die Einfahrt verschließbar sein und es sollte einen Bauzaun von mindestens 1,80m Höhe abgesichert werden. Damit die Baustelle an Zufahrten oder im Straßenbereich für Autofahrer auch bei Nachtdeutlich sichtbar wird, muss diese evtl. mit Blinkanlagen gesichert sein.

Glossar