Baustellen wirken von außen betrachtet oft wie ein undurchsichtiges Gewimmel, gespickt mit zahlreichen Gefahren. Darum wird die Arbeitssicherheit besonders groß geschrieben. Um diese zu gewährleisten, hat der Bauherr die Verantwortung alles entsprechend zu koordinieren. Er kann jedoch auch einen SiGeKo bestellen. Wir erklären, was dessen Aufgaben sind, wer ein SiGeKo sein darf und wann es überhaupt nötig ist, einen solchen auf seiner Baustelle zu haben.
Safety First – die Verantwortung des Bauherrn
Der Gesetzgeber hat seit 1998 schon Bauherren dazu verpflichtet, sich um die Gesundheit aller auf seiner Baustelle arbeitenden Personen zu kümmern. Das sagt sich jedoch meist einfacher, als es umzusetzen ist. Denn um alle Informationen, Gewerke und potentielle Gefahren wirklich richtig einschätzen und ordnen zu können, sowohl in der Planungs- als auch in der Durchführungsphase, braucht es einiges an Fachwissen.
Darum steht es dem Bauherrn frei, einen sogenannten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Erfüllt die Baustelle im Übrigen bestimmte Voraussetzungen (siehe unten), ist er sogar dazu verpflichtet, einen oder mehrere dieser Koordinatoren mit ins Boot zu holen.
Doch auch mit diesen speziell geschulten Helfern an seiner Seite ist der Bauherr letzten Endes nicht von seiner Verantwortung für die Gesundheit der Arbeiter entbunden. Denn in Deutschland obliegt diese aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung immer dem Auftraggeber – in diesem Falle also dem Bauherrn. Dritte (z.B. Architekten, Unternehmer,…) können zwar ebenfalls Schuld haben, werden aber meist erst im zweiten Schritt angeklagt bzw. haftbar gemacht. Bauherrn sollten sich darum gut überlegen, ob es nicht doch hilfreich sein könnte, eine sogenannte Bauherrnhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Wann ist ein SiGeKo vorgeschrieben?
Ein separater Koordinator ist immer dann nötig, wenn die Baustelle eine gewisse Größe überschreitet. In Zahlen ausgedrückt: Sind während einer längeren Zeitspanne als 30 Arbeitstagen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig hier tätig, muss die Baustelle bei der Behörde vorangekündigt werden.
Zudem ist die Erstellung eines SiGe-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans) für das Projekt vorgeschrieben. Dieser umfasst zum einen alle wichtigen Hinweise und Arbeitsschutzrichtlinien, welche zur Umsetzung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nötig sind. Alle beteiligten Gewerke und Personen – die im Übrigen ebenfalls hier namentlich und mit Adressen erfasst sein müssen – haben sich unbedingt daran zu halten. Außerdem beinhaltet der SiGePlan noch alle wichtigen Termine, die ausgemachten Gefahrenquellen sowie die darauf ausgerichteten Präventionsmaßnahmen.
Sowohl die Vorankündigung, als auch die Erstellung des SiGe-Plans führt in der Regel der SiGeKo durch. Ist der Bauherr dafür qualifiziert (siehe unten), kann er es aber auch selbst als Koordinator übernehmen. Als Koordinator darf übrigens niemand der beteiligten Unternehmen berufen werden, denn der Einsatz eines solchen beginnt meist schon deutlich früher, als dass die Unternehmen überhaupt beauftragt werden. Somit würde er seiner Aufgabe nicht gerecht werden können. Ein Externer ist daher die gängige Lösung.
Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators
Betrachtet man sich allein den Umfang des SiGe-Plans, versteht man schnell, wie ausgesprochen komplex diese Tätigkeit ist. Sie muss zahlreiche Faktoren berücksichtigen und diese miteinander koordinieren. Das große Ziel ist, wie bereits erwähnt, die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer auf der jeweiligen Baustelle. Dafür müssen möglichst alle vorhandenen Risiken und Gefahrenquellen aufgedeckt und optimale Präventionsmaßnahmen und -strategien entwickelt werden.
Pflichten des SiGeKo
Im Detail umfasst das Aufgabenfeld eines SiGeKos also Folgendes:
- Herausfinden, ob und welche Einflüsse aus der Umgebung eventuell die Arbeitssicherheit auf der Baustelle gefährden könnten;
- Beratung während der Planungsphase, zum Beispiel bezüglich der Baustelleneinrichtung oder beim Entwickeln eines Konzepts für die optimalen Ausführungszeiten der Gewerke;
- Erstellung und ständige Aktualisierung des SiGe-Plans, ebenfalls Kontrolle, ob alle hier festgesetzten Vorgaben eingehalten werden sowie die Meldung von Verstößen an die entsprechenden Verantwortlichen (Bauherr, Arbeitgeber);
- Koordination der unterschiedlichen ausführenden Gewerke während der Bauphase, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten;
- Absicherung des Baugrundstückes auch nach außen, um eventuelle wechselseitige Gefährdungen zu vermeiden;
- Begleitung des Bauvorhabens durch z.B. regelmäßige Sicherheitsbesprechungen, die er organisiert und moderiert;
- falls notwendig (wenn gesetzlich vorgeschriebener Einsatz), auch die Erstellung der Bauunterlagen, um aus Informationsdefiziten entstehende Unfälle von Anfang an abzuwenden.
Rechte des SiGeKos
Übrigens: Der SiGeKo ist an und für sich nicht weisungsbefugt. Wenn er also wie oben erwähnt Verstöße gegen die Vorschriften ausmacht, darf er im Normalfall nicht selbst die Arbeitnehmer zurechtweisen. Das müssen die jeweiligen Arbeitgeber oder aber der Bauherr übernehmen.
Allerdings kann letzterer dem SiGeKo eine Weisungsberechtigung erteilen. Das verkürzt die bürokratischen Wege deutlich und hilft, schneller die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen.
Wer kann Koordinator werden?
Ein SiGeKo braucht also wie gesagt wirklich umfassende fachliche Kenntnisse – das ist inzwischen wohl mehr als deutlich geworden. Der Gesetzgeber hat darum folgende Kriterien festgesetzt, die erfüllt sein müssen, um dieser Tätigkeit nachzugehen:
- Fundierte, theoretische bzw. baufachliche Kenntnisse
- Praktische Berufserfahrung auf dem Bau (mind. 2 Jahre)
- Kenntnisse in Koordination und Arbeitsschutz bzw. Arbeitsschutzrecht
Das bedeutet, es gibt keine richtige Ausbildung für einen SiGeKo, sondern nur eine aufbauende Qualifizierung. Wer nicht bereits entsprechend baufachliches Wissen mitbringt sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Metier nachweisen kann, kann kein solcher Koordinator werden.
Sind diese Voraussetzungen aber erfüllt, dann kann man an speziellen Seminaren teilnehmen. Diese vermitteln einem alle wichtigen Kenntnisse zum Arbeitsschutz und der Arbeit als Koordinator. Die genauen Inhalte sind in der RAB 30 (technische Regel) aufgeführt. Einen solchen Kurs kann man aber nur an Instituten wie zum Beispiel der BFGA, dem TÜV, der IHK oder in einigen Bildungszentren mit entsprechenden Zulassungen absolvieren.
Der SiGeKo auf der Baustelle
Um die Pflichten des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators zu erfüllen, wie sie im §3 Baustellenverordnung en Detail aufgelistet sind, muss derjenige nicht nur im stillen Kämmerlein planen, sondern auch sich selbst regelmäßig ein Bild vor Ort machen. Darum kommt es zu mehr oder weniger häufigen Baustellenbegehungen.
Dabei gibt es vom Gesetzgeber tatsächlich keine vorgeschriebene Frequenz. Solange alle Vorschriften eingehalten sind, kann sich der SiGeKo seine Tätigkeit so organisieren, wie er es für richtig erachtet. Am besten ist es, wenn bestimmte Anwesenheitszeiten von Vornherein festgelegt werden, sodass sich alle darauf einrichten können.
Dafür wird die Anzahl der Baustellenbesuche meist individuell angepasst. Sind beispielsweise Unternehmen beauftragt, die bereits mehrfach erfolgreich in gleicher Art auf Baustellen zusammengearbeitet haben, kann der Koordinator seine Prüfungen auf eine geringe Anzahl herunterschrauben. Erfordert das Projekt mehr Aufmerksamkeit, empfiehlt sich hingegen ein deutlich engmaschigerer Rhythmus von Begehungen und Besprechungen.
Quellen
www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
www.bauformeln.de/…/checkliste-sigeko/
www.baua.de/…/Baustellenverordnung/FAQ/01/01-01FAQ.html
www.baua.de/…/Baustellenverordnung/FAQ/04/04-03FAQ.html
www.deutsche-handwerks-zeitung.de/arbeitsschutz-auf-der-baustelle-vorschriften-im-ueberblick/…/377816
www.wikipedia.org/wiki/Sicherheits-_und_Gesundheitsschutzkoordinator
www.safetyxperts.de/…/sigeko/
www.arbeitsschutzgesetz.org/sigeko/
www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/16019
www.presseportal.de/pm/7239/3627336