Was ist ein Verkehrswertgutachten?

WertermittlungErmittlung des Marktwertes von Gebäuden / Grundstücken

Was ist ein Verkehrswertgutachten, wann ist es erforderlich oder sinnvoll? Hier erfahren Sie mehr…

Das Verkehrswertgutachten:

Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwertes einer Immobilie. Es kann von Amts wegen oder im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Veräußerung eines Objektes zwingend erforderlich oder sinnvoll sein.

Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der aktuell für die Immobilie ohne „Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ erzielbar wäre. Er muss zwingend ermittelt werden, wenn es um die Klärung rechtlicher Verhältnisse von Eigentümern oder anderweitig Berechtigten geht.

Was bringt ein Verkehrswertgutachten?

Insbesondere beim Verkauf eines Immobilienobjekts schützt ein Verkehrswertgutachten Verkäufer und Käufer gleichermaßen vor unrealistischen Preisvorstellungen. Zugleich liefert es die komplette Dokumentation aller zur Immobilie notwendigen Unterlagen. In einem Textteil fasst das Verkehrswertgutachten alle notwendigen Informationen zum aktuellen baulichen Zustand einer Immobilie zusammen. So bleibt dieser beim Verkauf in der Bewertung unabhängig von subjektiven Eindrücken. Im Anhang finden sich zudem üblicherweise alle weiteren Unterlagen in Kopie, wie Grundbuchauszüge mit eingetragenen Baulasten, Flächennutzungs-, Bebauungs- und Erschließungspläne der Kommune in Auszügen, Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, meist auch Fotos über den Ist-Zustand. Wird ein Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie erstellt, können Verkäufer und auch Käufer sicher gehen, dass sie sich am tatsächlichen Wert des zu veräußernden Objektes orientieren. Dies kann bei der notariellen Beurkundung insofern durchaus von Vorteil sein, dass hier keinesfalls der Verdacht der unlauteren Preisbildung oder der unzulässigen Nebenabreden entsteht.

Wichtig für Banken und Finazierungen

Banken fordern im Zusammenhang mit Finanzierungen und Beleihungen in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach speziellen Kriterien. Manche Banken benennen auch ihrerseits Gutachter oder verlangen die Beibringung standardisierter sogenannter Formulargutachten, die sie an alle Antragsteller gleichermaßen ausgeben. Grundsätzlich kann für den Verkauf einer Immobilie jeder ausgewiesene Sachverständige ein Verkehrswertgutachten erstellen. Es empfiehlt sich allerdings, dass Sie damit einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.

Quelle/Autor: Knut Hiller-Schleehuber