Welche Versicherungen müssen Sie unbedingt in der Bauphase haben und mit welchen Versicherungen können Sie sich und Ihren Bau zusätzlich absichern? Hier erfahren Sie, wie Sie das Baugeschehen optimal absichern, um nicht schon vor Bauende mit Schäden belastet zu sein.
Gerade beim Hausbau kann vieles passieren. Wenn Sie sich den Traum vom eigenen Heim erfüllen möchten, sollten Sie Risiken mit einplanen. Und damit sind nicht nur Unfälle gemeint, die beim Bau sicher häufiger passieren, als zu anderen Zeiten. Auch Schäden durch Unwetter oder Vandalismus können auftreten und den Traum vom eigenen Heim hinauszögern. Dann ist es gut, wenn Sie ausreichend versichert sind.
Welche Versicherungen für die Bauzeit gibt es?
Die Bauzeit bedeutet für Sie als Bauherr ein großes Risiko. Mehr als sonst müssen Sie mit Problemen und Schäden rechnen, die Sie, sollten Sie nicht ausreichend versichert sein, aus eigener Tasche zahlen müssen im ungünstigsten Fall kann das für Sie der finanzielle Ruin bedeuten und den Traum vom eigenen Heim zerplatzen lassen. Für die Zeit der Bauphase stehen Ihnen deshalb verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Nicht alle Bauversicherungen werden benötigt, einige sind für Sie sehr wichtig. Dazu gehören:
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Feuerrohbauversicherung
- Bauhelfer-Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung beim Neubau Ihres Hauses und über die gesamte Bauzeit unbedingt notwendig. Die Bauherren-Haftpflicht sichert viele Risiken auf der Baustelle ab. Dazu gehört ein Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflicht-Ansprüche, welche aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihre Baustelle nicht ausreichend absichern und dadurch jemand zu Schaden kommt. Mit der Bauherren-Haftpflicht sichern Sie sich ab, wenn Sie einem dritten Schaden zufügen und für den Schaden entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtbestimmungen zur Verantwortung gezogen werden können. Der Versicherungsschutz ist von der Bausumme abhängig, die das Projekt kostet.
Versichert sind zum Beispiel Schäden durch:
- herabstürzende Gerüstteile
- unzureichende Sicherung der Baustelle
- unzureichende und mangelhafte Abdeckung von Baugruben
- Beschädigungen an den Nachbargrundstücken durch Bauarbeiten
- ungünstig platzierte Bauzäune
- unzureichende Baustellenbeleuchtung
- Stürze von Passanten auf einer durch den Bau verunreinigten Straße
- durch Schmutz und Staub bei den Anwohnern entstehende Schäden
Die Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Doch bereits vor dem ersten Spatenstich haften Sie für Unfälle und Schäden auf Ihrem Grundstück. Sollten Sie nicht gleich mit dem Bau beginnen, ist es ratsam, das Grundstück mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke abzusichern und so für den Schadensfall vorzusorgen. Zu Unglücksfällen kann es auf dem unbebauten Grundstück sehr schnell kommen. Schon, wenn Kinder das Grundstück als Abenteuerspielplatz verwenden und sich dabei verletzen, können Sie zur Verantwortung gezogen werden. Übrigens gilt auch dann ein Grundstück als „unbebaut“, wenn sich Gebäude darauf befinden, die aber nicht mehr benutzt werden können.
Versichert sind zum Beispiel Schäden durch:
- umstürzende Bäume, die auf dem Grundstück gewachsen sind
- vernachlässigte Streupflicht im Winter vor dem Grundstück
- unbefestigte Wege
Die Bauhelfer-Unfallversicherung
Möchten Sie Geld sparen und verschiedene Arbeiten in Eigenleistung mit der Familie, Freunden und Bekannten erledigen, ist eine Bauhelfer-Unfallversicherung sehr wichtig. Die Hilfe von Freunden und anderen Helfern, die nicht einem beauftragten Unternehmen angehören, ist über die Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht mit abgedeckt. Bauhelfer müssen außerdem bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angemeldet werden. Je nachdem, wie viele Eigenleistungen erbracht werden, müssen Beiträge zur Berufsgenossenschaft abgeführt werden. Allerdings sind die Leistungen der Berufsgenossenschaft begrenzt, sodass eine zusätzliche Bauhelfer-Unfallversicherung angebracht ist.
Das müssen Sie bei der Bauhelfer-Versicherung beachten:
- Freunde, Bekannte, Familie, Nachbarn und Helfer sind versichert, die beim Hausbau mithelfen.
- Die Meldung spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BAU-BG ist Pflicht.
- Die Berechnung bei der gesetzlichen Versicherung erfolgt nach geleisteter Arbeitsstunde.
- Die Anmeldung kann online erfolgen.
- Die Leistungen der Berufsgenossenschaft reichen nicht immer aus und sollten durch eine private Versicherung aufgestockt werden.
Die Bauleistungsversicherung
Mit der Bauleistungsversicherung können Sie sich gegen Schäden schützen, die während der Bauzeit am Grundstück oder Gebäude auftreten und nicht vorhersehbar sind. Dazugehören unter anderem Schäden, die durch höhere Gewalt auftreten. Das sind Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Unwetter aber auch Schäden durch Vandalismus, Fahrlässigkeit, Materialfehler oder anderes. Dabei sind aber Schäden durch Feuer nicht mitversichert. Die Bauleistungsversicherung bietet einen guten Schutz bei vielen Gefahren, die bei einem Hausbau auftreten können. Im Prinzip ist jedes Unternehmen für die von ihnen verursachten Schäden selbst verantwortlich. Das trifft aber nur solange zu, wie der Bauabschnitt vom Gewerk bearbeitet wird. Die Versicherung der Bauleistungen ist eine sinnvolle Ergänzung zur Bauherren-Haftpflicht.
Versichert sind unter anderem Schäden durch:
- Elementarereignisse
- unbekannte Eigenschaften des Grundstücks
- höhere Gewalt
- Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit
- mutwillige Zerstörung durch Dritte
Die Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung ist eine Ergänzung zur Bauleistungsversicherung. Die Versicherung versichert das Risiko, dass Ihr Rohbau abbrennt. Der Auslöser für den Brand ist dabei eher unerheblich. Versichert sind auch Brände, die durch Explosion oder Blitzschlag entstehen. Bei den meisten Versicherern ist die Feuerrohbauversicherung kostenlos, wenn Sie anschließend dort eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerrohbauversicherung wird von Kreditgebern nicht selten zur Auflage gemacht.
Versichert sind zum Beispiel Schäden durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion am entstehenden Haus und an Baustoffen