Am 5. Juli 2018 traf der Bundestag die Entscheidung, das sogenannte Baukindergeld einzuführen. Ziel dieser Förderung war es, Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf zu unterstützen. Denn Wohnraum ist und bleibt knapp in der Bundesrepublik. Welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Baukindergeld-Antrag stellen können – das und vieles mehr erfahren Sie hier!
Baukindergeld – das verbirgt sich dahinter
Im Prinzip handelt es sich beim Baukindergeld um eine staatliche Förderung für Familien mit minderjährigen Kindern, die entweder ein Eigenheim erwerben oder neu bauen wollen. Diese wurde Mitte 2018 beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Januar 2018 gültig. Das Projekt ist eine Folge der 2005 abgeschafften Eigenheimzulage und läuft bis Ende 2020. Tatsächlich können zwar auch noch Anträge bis zum 31.12.2023 gestellt werden, aber nur wenn der Eigentumserwerb im vorgegebenen Zeitraum erfolgte.
Verantwortlich für den Vergabeprozess ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese entscheidet über die Zuschüsse und bei ihr müssen Sie auch den Baukindergeld-Antrag stellen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, wie groß die Immobilie ist und ob es sich dabei um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Entspricht Ihr Antrag allen Voraussetzungen (dazu gleich mehr), erhalten Sie insgesamt eine Summe von 12.000 Euro je Kind. Diese Gelder müssen auch nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzungen für den Baukindergeld-Antrag
Wie bereits erwähnt, gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um das Baukindergeld bewilligt zu bekommen. Diese hängen zum einen mit der Immobilie an sich, zum anderen auch mit dessen Bewohner, insbesondere den Kindern, zusammen.
Voraussetzungen für die Immobilie
Das Baukindergeld kann nur für Ihr erstes Eigenheim bewilligt werden. Dabei spielt, wie bereits gesagt, weder die Größe noch die Form (also ob es ein Haus oder eine Wohnung ist) eine Rolle. Entscheidend sind hier vor allem die Kaufdaten. So muss die Immobilie spätestens zum 31.12.2020 gekauft sein (notarieller Kaufvertrag) bzw. es muss bis zu diesem Datum die Baugenehmigung erhalten sein, wenn es sich um einen Neubau handelt.
Weiterhin wichtig ist, dass die Kosten für den Eigentumserwerb nicht geringer als die Baukindergeldförderung sein dürfen. In diesem Falle erfolgt keine Bewilligung. Besitzen Sie bereits ein Haus – sei es auch durch ein Erbe, eine Schenkung oder eine anteilige Grundbucheintragung – können Sie ebenfalls nicht mehr gefördert werden. Dazu zählt auch Wohnraum, den Sie selbst nicht bewohnen, sondern der vermietet wird oder leer steht. Handelt es sich aber zum Beispiel um den Kauf der zuvor von Ihnen selbst gemieteten Wohnung, dann ist das zulässig.
Voraussetzungen für die Antragsteller
Es wird immer von der Familie gesprochen. Damit sind aber nicht nur die klassischen verheirateten Eheleute gemeint, sondern auch Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ebenfalls dazu zählen Alleinerziehende. Entscheidend ist hierbei eher, dass mindestens ein Kind mit Hauptwohnsitz im Haushalt gemeldet ist. Der Antragsteller oder der Partner müssen für dieses Kind berechtigt sein Kindergeld zu beziehen. Das Kind darf zudem zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt sein. Es muss aber geboren sein – die bloße Schwangerschaft zählt nicht. Überschreitet das Kind nach dem Zeitpunkt des Antragsstellens sein 18. Lebensjahr, beeinträchtigt das die Förderung im Übrigen nicht.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist das Haushaltseinkommen, also jene Einnahmen, die sowohl der Antragsteller, als auch dessen Partner einbringen. Dieses darf 75.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Zusätzlich werden pro Kind noch 15.000 Euro angerechnet. Hat also eine Beispielfamilie zwei Kinder, so ist die Stichmarke des Einkommens 105.000 Euro (75.000 + 2 x 15.000).
Liegt das Haushaltseinkommen darunter, ist die Familie förderungsberechtigt. Liegt es darüber, wird die KfW den Antrag ablehnen. Grundlage für diese Berechnung bilden übrigens die vom Finanzamt erstellten Einkommenssteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor der Antragstellung, aus denen dann ein Durchschnittswert ermittelt wird.
Den Baukindergeld-Antrag stellen – so funktioniert es
Generell können Sie den Baukindergeld-Antrag nur bei der KfW stellen und zwar in dem KfW-Zuschussportal. Damit Ihr Anliegen auch bewilligt werden kann, ist es wichtig, dass Sie den Antrag zum richtigen Zeitpunkt stellen. Dieser liegt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Einzug in Ihr neues Eigenheim. Vorher erhalten Sie keine Förderung, danach auch nicht mehr. Die Antragstellung läuft dann wie folgt ab:
- Der Antrag wird online im Zuschussportal gestellt.
- Sie erhalten eine Bestätigung des Antragseingangs.
- Danach müssen Sie Ihre Identität nachweisen, entweder per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post.
- Nun haben Sie drei Monate Zeit, um alle erforderlichen Dokumente und Nachweise im Portal hochladen.
- Nach der Prüfung Ihrer Dokumente können Sie dann im Portal eine Auszahlungsbestätigung finden, in welcher auch der Termin der ersten Auszahlung genannt wird.
Die erforderlichen Dokumente, die Sie im KfW-Zuschussportal hochladen müssen, sind für gewöhnlich Folgende:
- Einkommenssteuerbescheide
- Meldebescheinigungen oder Meldebestätigung (wenn gemieteter Wohnraum gekauft wird)
- Grundbuchauszug
Es kann unter Umständen vorkommen, dass weitere Dokumente von der KfW eingefordert werden. Das kann zum Beispiel der notarielle Kaufvertrag oder auch die Baugenehmigung bzw. die Bauanzeige sein. Diese müssen Sie aber nur auf Nachfrage einreichen. Genaue Informationen dazu finden Sie u.a. auch in einem Merkblatt der KfW zum Baukindergeld.
Die Auszahlung – das können Sie erwarten
Haben Sie einen positiven Bescheid für Ihren Baukindergeld-Antrag erhalten steht Ihnen insgesamt eine Summe von 12.000 Euro pro Kind als Förderung zu. Diese wird allerdings nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern in gleichmäßigen Etappen über zehn Jahre lang. Das bedeutet, dass in unserer oben erwähnten Beispielfamilie mit zwei Kindern jedes Jahr einmal die Summe von 2.400 Euro ausgezahlt werden würde. Dadurch kann diese Förderung übrigens nicht als Erhöhung des Eigenkapital fungieren. Sie ist eher für die Abzahlung eines Kredites geeignet.
Wichtig ist, dass ein Kind, welches nach der Antragsstellung in die Familie kommt (durch Geburt, Adoption o.ä.) nachträglich nicht berücksichtigt wird. Das Baukindergeld verändert seine Höhe dadurch nicht. Falls Sie also gerade Nachwuchs erwarten, sollten Sie vielleicht lieber mit dem Antrag noch warten, bis das Kind auf der Welt ist.
Weiterhin zu beachten ist, dass Sie die volle Summe des Baukindergeldes nur ausgezahlt bekommen, wenn Sie auch wirklich zehn ganze Jahre lang ununterbrochen (Mit-)Eigentümer der Immobilie sind und diese auch als Hauptwohnsitz für sich nutzen. Falls sich an dieser Sachlage etwas ändert, Sie also z.B. ausziehen, das Haus bzw. die Wohnung vermieten oder verkaufen, müssen Sie diesen Umstand unverzüglich der KfW melden. Denn dadurch sind die Förderbedingungen nicht mehr gegeben und die Auszahlung wird gestoppt.
Kritik am Baukindergeld – warum es vielleicht problematisch ist
Auch wenn eine Förderung immer erst einmal etwas Positives zu sein scheint, wurden vor und während des Projektes des Baukindergeldes durchaus auch kritische Stimmen laut. Diese befürchteten vor allem zwei Punkte: Zum einen, dass das Geld die Falschen erreichen würde, zum anderen, dass der Wohnraummangel dadurch nicht verbessert, sondern sogar noch verschärft werden könnte.
Förderung für junge, einkommensschwache Familien
Nach etwa der Hälfte des Projektzeitraums hat das Innenministerium ein Zwischenfazit gezogen. Dieses zeigte, dass zumindest die erste Sorge unbegründet war: Über 60 % der Antragsteller hatten ein maximales Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und fielen so genau in die anvisierte Zielgruppe der geringen und mittleren Einkommen. Die geförderten Familien hatten meist auch Kinder im Kindergarten- oder Vor- bzw. Grundschulalter. Dies ist zwar keine Voraussetzung, zeigt aber, dass es auch wirklich um die Familien mit all ihren Mitgliedern ging.
Verschärfung der Wohnungsknappheit
Allerdings wurde auch festgestellt, dass das Baukindergeld tatsächlich weniger häufig für den Haus-Neubau eingesetzt wurde, sondern eher für den Erwerb von Bestandsimmobilien. Dadurch wurde auch kein neuer Wohnraum geschaffen. Im Gegenteil: Zum Teil wurde dieser sogar knapper, da aus Mietwohnungen auch Eigentum wurde und zudem die Preise für Immobilien aufgrund der höheren Nachfrage stiegen. Gerade im städtischen Raum scheint das Baukindergeld also nicht unbedingt erfolgreich zu sein.
Allerdings: Während die Kritiker dafür sind, das Projekt nach Ende 2020 auch wirklich auslaufen zu lassen, gibt die Baubranche an, die Projektdauer sei zu kurz angesetzt. Nach gerade einmal zwei Jahren könne noch keine wirkliche Verbesserung eintreten. Daher solle der Zeitraum doch verlängert werden. Bisher (Stand Frühjahr 2020) ist dies aber noch nicht bewilligt.
Quellen
www.kfw.de/…/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf
www.wikipedia.org/wiki/Baukindergeld
www.verbraucherzentrale.de/…/baukindergeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-28492
www.kfw.de/…/Baukindergeld-(424)/
www.deutsche-handwerks-zeitung.de/baukindergeld-wer-es-bekommt-und-warum-es-kritisiert-wird/