Wenn Sie sich für einen Bauträger entschieden haben, werden Sie sich bestimmt die Frage stellen, ob dieser auch insolvent gehen kann und welche Gründe es dafür gibt. Die Antwort, ob Bauträger Pleite gehen können, erhalten Sie hier.
Es ist durchaus möglich, dass ein Bauträger Insolvenz anmelden muss. Für den Erwerber kann das den Ruin bedeuten, wenn er sich vorher nicht ausreichend geschützt hat. Die Gründe für eine Insolvenz können unterschiedlich sein. Damit der Traum vom Eigenheim oder dem Wohnobjekt nicht zum Albtraum wird, sollten Sie auf einige Anzeichen achten und können so das Risiko für sich selbst senken.
Gründe für eine Pleite können vielfältig sein
Laut Schätzungen gehen jährlich circa 6.000 Unternehmen pleite, die am Bau arbeiten. Damit sind natürlich nicht nur Bauträger gemeint, aber sie gehören dazu. Für Sie als Häuslebauer wäre eine Insolvenz des Bauträgers wahrscheinlich auch der Ruin, wenn Sie sich nicht ausreichend abgesichert haben. Sie bleiben dann auf einer unfertigen Immobilie sitzen und haben im ungünstigsten Fall nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, weil Sie zu früh an den Bauträger gezahlt haben.
Anders als bei einem Hausbau auf dem von Ihnen erworbenen Grundstück sind Sie übrigens nicht Bauherr, sondern Erwerber. Der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks und er baut das Haus oder die Eigentumswohnung. Obwohl Sie schon Zahlungen leisten müssen, werden Sie erst später selbst zum Eigentümer.
Das müssen Sie wissen:
- Bauträger Insolvenz kann für Sie der Ruin sein
- Sie sind nicht Bauherr, sondern nur Erwerber
Vorleistungen nicht zu lang
Ein wichtiger Grund für eine Insolvenz kann die Vorleistung sein, in die ein Bauträger geht. Während Sie als Bauherr Ihre Rechnungen etappenweise an den Bauträger zahlen, muss dieser die Rechnung bei den Baufirmen sofort begleichen. Er legt praktisch das Geld aus, bis Sie zahlen. Bauträger, die keine gute und seriöse Bank im Rücken haben oder zu lange in Vorleistung gehen, können dabei schon ins Schleudern kommen. Der Bauträger baut mit eigenem Geld oder Finanzierungen auf eigenes Risiko. Erst nach Abschluss einer Bauetappe erhält er Abschläge vom Kunden für Leistungen, die bereits erbracht wurden.
Gründe für Insolvenz:
- zu lange Vorleistung des Bauträgers
- keine seriöse und zuverlässige Bank im Rücken
- Risiko unterschätzt
Grundstücke und Häuser werden nicht schnell verkauft
Bauträger erwerben Grundstücke und vermitteln diese an Endkunden, um dann ihre Haustypen darauf zu bauen. Das heißt, der Bauträger verkauft ein Grundstück mit einer Bauverpflichtung. Auch hier werden Gelder gebunden, die erst später zurückfließen. Ist die Zeitspanne zwischen Grundstückserwerb und Verkauf zu lang und werden dabei zu viele finanzielle Mittel gebunden, kann es zu einer Insolvenz kommen. Natürlich können auch falsche Entscheidungen ein Grund für die Insolvenz eines Bauträgers sein. Wer seine Grundstück nur in Gebieten kauft, in denen sich Fuchs und Hase „gute Nacht“ sagen, braucht sich nicht wundern, wenn er diese nicht verkauft. Aber auch andere individuelle regionale Gegebenheiten können ein Grund sein. So zum Beispiel Häuser und Grundstücke, die zu nah an Autobahnen oder Bahnstrecken gebaut sind oder Gewerbeimmobilien, bei denen der Anschluss an die Infrastruktur fehlt.
Gründe für Insolvenz:
- falsche Auswahl der Grundstücke
- dadurch kann kein schneller Verkauf erfolgen
Die ersten Anzeichen
Besuchen Sie regelmäßig Ihre Baustelle. Verzögerungen sind überall einmal möglich. Häufen sich aber die Fälle, wird Baumaterial nicht geliefert oder wirkt die Baustelle verwaist, kann das der erste Hinweis sein, dass es Probleme gibt. Ist dann der Bauträger nicht mehr erreichbar, sollten Sie nachhaken und sofort alle Zahlungen einstellen.
Jetzt sollten Sie prüfen:
- ständige Bauverzögerungen
- ausbleibende Lieferungen von Baumaterial
- ständig wechselnde Subunternehmer oder Angestellte
- Bauträger nicht mehr erreichbar
So schützen Sie sich im Vorfeld
Bereits vor dem ersten Vertrag können Sie einige Vorkehrungen treffen, um sich im Fall eines Falles vor eine Bauträger-Insolvenz zu schützen. Prüfen Sie den Bauträger auf Herz und Nieren. Holen Sie Erkundigungen ein und machen Sie sich ein Bild von dem Bauträger. Bevor es losgeht, sollte der Bauträger nachweisen, dass das zu bebauende Grundstück sein Eigentum ist. Es ist gar nicht so selten, dass Bauträger Immobilien verkaufen, ohne dass das Grundstück schon in das Eigentum übergegangen ist.
Zum eigenen Schutz sollte eine Auflastungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. So kann das Grundstück nicht ein zweites Mal verkauft werden und Sie als Erwerber haben eine Sicherheit.
Zahlen Sie von Anfang an nur fertiggestellte Leistungen. Die Teilbeträge, die der Bauträger verlangen darf, sind in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt.
Das ist zu beachten:
- Bauträger-Check
- Nachweis über Grundstückseigentum
- Auflastungsvormerkung im Grundbuch
- Zahlung nur in Teilbeträgen laut MaBV