Was sollten Sie tun, wenn Ihr Bauträger insolvent ist?

BankruptFoto: Bankrupt von GotCredit CC BY 2.0

Ihr Bauträger hat Insolvenz angemeldet? Dann heißt es jetzt schnell handeln. Wir sagen Ihnen, was Sie tun und lassen sollten.

Ganz gleich, wie viel Vorsicht Sie bei der Auswahl Ihres Bauträgers auch walten lassen, es kann immer passieren, dass dieser Insolvenz anmelden muss. Vor der sprichwörtlichen Pleite ist kein Unternehmen gefeit, auch wenn es das eine oder andere Unternehmen besser dagegen geschützt ist. Bereits im Vorfeld sollten Sie sich absichern, um dann im Fall der Fälle schnell und überlegt agieren zu können.

Bauträger pleite – was tun?

Stockt der Bau ohne erkennbaren Grund, bittet der Bauträger oft um Abschläge, sind das Anzeichen dafür, dass der Bauträger in einer wirtschaftlichen Misere ist. Übers Internet können Sie schnell erfahren, ob bereits eine Insolvenz besteht. Auskünfte können Sie auf dieser Seite einholen. Es ist aber auch möglich, dass noch keine Insolvenz beantragt wurde. In jedem Fall sollten Sie sich schnellstens nach einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht umschauen, der Ihnen weiterhilft.

Das ist zu tun:

  • Informationen einholen
  • Zahlungen stoppen
  • mit einem Rechtsanwalt für Bauwesen Kontakt aufnehmen

Bauexperten stellen Bauzustand fest

Ziehen Sie einen Bauexperten zurate. Der Sachverständige für Bau kann genau feststellen, welche Bauabschnitte fertig sind, welche Arbeiten noch auszuführen sind und über welchen Wert das Grundstück und der aktuelle Bau verfügen. Sachverständige finden Sie hier und unter anderem bei der regional ansässigen Ingenieurkammer, der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder der Handwerkskammer.

Wichtig:

  • Sachverständigen kontaktieren
  • feststellen lassen, welche Bauabschnitte fertig sind
  • Prüfung des Wertes von Grundstück und Rohbau

Kontaktieren Sie den Insolvenzverwalter

Ist die Insolvenz eröffnet, sollten Sie den Insolvenzverwalter kontaktieren. Haben Sie sich bereits einen Anwalt genommen, kann dieser auch den Kontakt herstellen. In jedem Fall müssen Sie dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit geben, das Bauobjekt fertigzustellen. Sie dürfen nicht einfach andere Bauunternehmen beauftragen, die das Objekt zu Ende bauen. Erst wenn der Insolvenzverwalter ablehnt, die Bau- und Bauträgerverträge weiterzuführen, dürfen Sie alle noch anstehenden Arbeiten von einem anderen Bauunternehmen weiterführen lassen. Es ist wichtig, den Bescheid des Insolvenzverwalters abzuwarten, da es sonst passieren kann, dass Sie den insolventen Vertragspartner noch auszahlen müssen.

Daran denken:

  • kein Weiterbau ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters
  • Kontakt mit diesem aufnehmen
  • Bescheid abwarten

Fertigstellungsbürgschaft kann einspringen

Haben Sie gut vorgesorgt, kann in dem Fall, dass der Insolvenzverwalter die Baustelle nicht weiterführt, die Fertigstellungsbürgschaft greifen. Dazu müssen Sie sich mit den Bürgern in Verbindung setzen. In den meisten Fällen ist das eine Bank oder Versicherung. Sprechen Sie die weitere Finanzierung des Objektes ab.

Prüfen:

  • gibt es eine Fertigstellungsbürgschaft
  • mit Bürgen in Kontakt treten

Eigentum sofort sichern

Ist die Insolvenz erst einmal eröffnet, ist es laut Insolvenzordnung durchaus möglich, das Grundstück als Eigentum zu erwerben, sofern es eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gibt. Das ist möglich, da im Fall einer Pleite des Bauträgers der Bauträgervertrag in einen Bauvertrag und einen Kaufvertrag aufgeteilt wird. Natürlich können Sie auch Ihre Ansprüche betreffs Schadensersatz beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden, doch meist sind die Aussichten, etwas aus der Masse abzubekommen, relativ gering. Außerdem ist so eine Insolvenz nicht von Heute auf Morgen abgewickelt und die Quoten sind eher verschwindend niedrig.

Daran denken:

  • Eigentum sichern, sofern eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist
  • Schadensansprüche zur Insolvenztabelle anmelden

Die Spätfolgen einer Insolvenz

Mit den Folgen einer Insolvenz des Bauträgers haben Sie natürlich nicht nur unmittelbar bei Bauabbruch zu tun. Noch Jahre später kann es zu Schwierigkeiten kommen. Eigentlich ist jedes Bauunternehmen verpflichtet. Mängel am Bau zu beseitigen. Dafür gibt es eine Gewährleistungspflicht, die bis zu fünf Jahre geht. Bei einem Bauträger, der in Insolvenz ist, lässt sich die Gewährleistungspflicht aber nicht durchsetzen. Es sei denn, der Bauträger verfügt über eine Gewährleistungsbürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut. Der Bareinbehalt, der meist bei einer Höhe von 5 Prozent der Rechnungssumme liegt, dürfte bei einer Insolvenz des Bauträgers kaum noch einzubehalten sein.

Prüfen:

  • Gewährleistungsbürgschaft

Vorbeugen ist besser als Geld verlieren

Natürlich gibt es keinen Allround-Schutz gegen eine Bauträger-Pleite und eine Insolvenz. Sie können sich aber schon im Vorfeld etwas absichern. Ratsam ist es, sich ausgiebig über den Bauträger zu informieren. Das ist sowohl über die Hausbank möglich als auch über Institutionen wie Creditreform. Unter Umständen kann so eine Auskunft ein paar Euro kosten, was immer noch günstiger ist, als Tausende zu verlieren.

Ein Vertrag für alle gibt es nicht. Die Verträge sollten maßgeschneidert sein. Holen Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen oder Anwalt dazu, die Ihre Interessen wahrt. Vor allem sollten Fristen genau definiert sein und auch das, was passiert, wenn die Verträge nicht eingehalten werden. Scheuen Sie sich nicht vor Vertragsstrafen, denn eine Fristverzögerung kostet Ihr Geld.

Vorbeugen durch:

  • Informationen über Bauträger einholen
  • Verträge genau anpassen
  • Sachverständigen oder Rechtsanwalt Verträge prüfen lassen
  • genaue Fristen festlegen
  • notfalls Vertragsstrafen einfordern