Architektenhonorar

Aus unserem Blog:

Architektenhonorar, VOB und DIN 276

Architektenhonorar, VOB und DIN 276, was gehört wie zusammen Berechnung des Architektenhonorars nach VOB? Für das Architektenhonorar bildet VOB nicht die Berechnungsgrundlage. Sie ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, also für die praktische Umsetzung der Bauleistungen wichtig. Das dreiteilige Klauselwerk enthält Bestimmungen zur Vergabe, der Ausführung sowie Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen von öffentlichen Auftraggebern. Sie… Weiter »

Architektenhonorar nach Zeitaufwand – wann ist das möglich

ArchitektenhonorarVor Entscheidungen - Beratungsangebote nutzen!

Architektenhonorar nach Aufwand Wird Architektenhonorar nach Aufwand berechnet, so geht man meist vom Zeitaufwand aus. Dabei vereinbaren Sie mit dem Architekten für das Honorar einen Stundensatz, nachdem sich später das Honorar berechnet. Eine Berechnung des Architektenhonorar nach Aufwand sieht die aktuelle HOAI nicht vor. Trotzdem haben Architekten Handlungsspielraum, der eine solche Abrechnung ermöglicht. Die Berechnung… Weiter »

Architektenhonorar nach SIA berechnen

Architektenhonorar nach SIA berechnen SIA ist der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein. Vereinbaren Sie mit dem Architekten die Abrechnung nach SIA-Norm, erfolgt die Abrechnung der Architekt Kosten nach folgenden Kriterien:

Vorsicht, Verjährung Architektenhonorar!

Ausschreibungsunterlagen erstellen

Vorsicht, Verjährung Architektenhonorar! Das Architektenhonorar verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Die entsprechenden Regelungen sind im § 195 und 199 des BGB zu finden. Das heißt im konkreten Fall: am 01.01.2017 00:00 Uhr sind alle Rechnungen aus dem Jahr 2013 verjährt.

Glossar