Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst-, Betreuungs- und Handwerkerleistungen – das müssen Sie wissen Mit dem BMF-Schreiben v. 9.11.2016 hat die Finanzverwaltung die aktuelle Rechtsprechung anerkannt. Die meisten neuen Entscheidungen sind dabei zugunsten der Steuerpflichtigen ausgefallen und deutlich großzügiger gestaltet.