Architektenhonorar, was kostet ein Architekt für den Bau eines Einfamilienhauses?

ArchitektenhonorarVor Entscheidungen - Beratungsangebote nutzen!

Wie hoch ist das Architekthonorar beim Bau eines Einfamilienhauses?

Haben Sie sich beim Bau Ihres Einfamilienhauses für die Zusammenarbeit mit einem Architekten entschieden, ist das Architektenhonorar eine Kostenstelle, die Sie mit einplanen müssen. Das Architektenhonorar kann nicht wahllos berechnet werden. Für die Berechnung sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Dazu gehören auch der Umfang der Leistung und die Größe des Bauprojektes.

Diese Faktoren bestimmen die Honorarhöhe

Für die Berechnung des Honorars für ein Einfamilienhaus wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – herangezogen. Die Verordnung gilt für alle Architekten und Ingenieure, die für Projekte im Inland tätig werden, und ist ein verbindliches Preisrecht. Die HOAI hat Gesetzcharakter.

Über die Höhe des Architektenhonorars beim Bau eines Einfamilienhauses sind die Höhe der anrechenbaren Kosten und der Umfang des Bauprojektes entscheidend. Die Aufwand spiegelt sich in den Honorarzonen wieder. Für die Bauplanung eines Einfamilienhauses werden die Honorarzonen III oder IV herangezogen, abhängig vom Aufwand.

Davon ist das Architektenhonorar abhängig:

  • Umfang der Leistungen: Diese werden nach Leistungsphasen untergliedert und prozentual abgerechnet.
  • anrechenbare Baukosten: Das sind meist die Kosten, die für den Bau des Gebäudes aufgewendet werden müssen.
  • Kompliziertheit der Bauaufgabe: Ein Einfamilienhaus ist nicht so aufwendig zu planen, wie ein Betriebsgebäude.
  • Vereinbarung mit dem Architekten: Die HOAI gibt einen Mindestsatz und einen Höchsteinsatz an, zwischen denen der Betrag vereinbart wird.

Abgerechnet wird nach Leistungsphasen

Architekt rechnen nach Leistungsphasen ab, die in der HOAI genau festgelegt sind. Die Leistungsphasen sind:

Leistungsphase Anteil am Gesamthonorar
1. Grundlagenermittlung: Festlegung der Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit Bauherrn 2%
2. Vorplanung: Erstellung von Skizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nach Vorstellung des Bauherrn, Feststellung der Realisierbarkeit und erste Kostenschätzung 7%
3. Entwurfsplanung: Anfertigung von Grundrissen, Schnittzeichnungen und Außenansicht im Maßstab 1:100, Baubeschreibung, Kostenberechnung 15%
4. Genehmigungsplanung: Einreichung der Bauanträge bei den zuständigen Behörden und erwirken der Baugenehmigung 3%
5. Ausführungsplanung: Erstellen von genauen Zeichnungen im Maßstab 1:50 und Detailzeichnungen im größeren Maßstab 25%
6. Vorbereitung der Leistungsvergabe: Genaue Maßberechnung und Erstellung der Leistungsbeschreibung für Handwerker und Erstellen der Ausschreibung für Firmen 10%
7. Mitwirkung bei Vergabe: Prüfung von eingehenden Angeboten und Erstellung eines Kostenanschlags 4%
8. Objektüberwachung: Kontrolle der korrekten Ausführung von Arbeiten auf der Baustelle und Abnahme von fertigen Arbeiten inkl. Rechnungsprüfung 32%
9. Objektbetreuung und Dokumentation: Zusammenstellung wichtiger Dokumente und Übergabe an Bauherrn 2%

Mit diesem Architektenhonorar müssen Sie rechnen

Beim Bau eines Einfamilienhauses müssen Sie für das Honorar für den Architekten etwa 12 bis 15 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahme einplanen. Die Grundstückskosten fallen nicht mit in die Honorarberechnung. Nehmen Sie alle Leistungsphasen des Architekten in Anspruch, sollten Sie bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 200.000 Euro mit circa 26.000 Euro Honorarkosten einplanen.

Baunebenkosten: mehr als nur das Architektenhonorar

Beachten Sie das neben dem Architektenhonorar weitere Baunebenkosten anfallen. So benötigen Sie einen Statiker (Tragwerksplaner), Sie müssen einen Energieausweis erstellen lassen oder brauchen beim Neubau einen Vermesser für die Absteckung des Baufeldes. Je nach Anforderung sind die Elektroanlage und die Heizungstechnik zu planen. Ebenso gehören zu den Baunebenkosten die Kosten für Versicherungen oder die Kosten der Finanzierung.

Kosten für Architekten sparen

Die Kosten für den Architekten beim Bau eines Einfamilienhauses können Sie zum Teil einsparen, wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Anspruch nehmen. Ideal ist das aber nicht unbedingt, da der Architekt schnell mit seinem Wissen einige Tausend Euro Baukosten einsparen kann. Sie sollten deshalb genau überlegen, ob es sinnvoll ist, Leistungsphasen beim Architekten auszuklinken.

Fazit

Architektenkosten sind nicht die einzigen Baunebenkosten die Sie beachten müssen. An Planungskosten sparen – davon raten wir dringend ab. Der Bau eines Einfamilienhauses ist für die Meisten die Investition ihres Lebens. Fehler bei der Planung oder Ausführung die Sie im Nachhinein teuer zu stehen kommen können, lassen sich durch die Einbindung eines kompetenten Architekten oder Ingenieurs vermeiden.