Was gehört in ein Leistungsverzeichnis?

LV-GliederungLV, Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

Was gehört in ein Leistungsverzeichnis und wie sollte es aufgebaut sein?

Das Leistungsverzeichnis ist neben der Angebotsanfrage, den Allgemeinen und Besonderen-Vertragsbedingungen der wichtigste Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen .

Ein Leistungsverzeichnis enthält alle Leistungen die später in einen Bauvertrag vereinbart werden. Im Regelfall werden in einem Leistungsverzeichnis alle Leistungen zusammengefasst die an ein Gewerk vergeben werden sollen z.B alle Arbeiten die der Dachdecker ausführen soll. Daneben werden oft auch Leistungen mehrerer Gewerke zusammengefasst, wenn es technologisch sinnvoll ist. Wenn für alle Arbeiten nur ein Auftragnehmer gesucht wird können auch alle Leistungen in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst werden.

Wie wird ein Leistungsverzeichnis gegliedert?

Üblicherweise werden Leistungsverzeichnisse in Bereiche, Abschnitte und Positionen gegliedert. Dieses Schema muss eingehalten werden, wenn das Leistungsverzeichnis als Angebotsanfragedatei ausgetauscht werden soll. Für diesen Austausch wird der sogenannte GAEB-Standard genutzt. Er ermöglich es den Bauunternehmern das Leistungsverzeichnis direkt in das eigene Kalkulationsprogramm einzulesen und auszufüllen. Der Unternehmer kann dann sein Angebot mit seinen eingetragenen Daten an die ausschreibende Stelle übergeben.

Wer erstellt Leistungsbeschreibungen?

Leistungsbeschreibungen werden üblicherweise von Architekten und Ingenieuren erstellt. Neben genauer Projektkenntnis, ist die Kenntnis der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) wichtig.

HINWEIS: Im Teil C der VOB wird ausführlich für jedes Gewerk geregelt, welche Leistungen wie zu beschreiben sind. Geregelt ist ebenfalls welche Leistungen Haupt- und welche Leistungen Nebenleistungen sind und welche Aufmaßregeln bei der Mengenermittlung und Abrechnung zu beachten sind.  Bei Hauptleistungen handelt es sich um alle Arbeiten die auf jeden Fall separat zu erfassen und zu beschreiben sind. Nebenleistungen müssen nicht in einzelnen Positionen beschrieben werden, sondern sind mit den Hauptleistungen ohne separate Abrechnung zu erbringen.

FAZIT:

Eine Leistungsbeschreibung sollte alle Leistungen enthalten die für die Erstellung des entsprechenden Werkes notwendig sind. Dabei sollte die Beschreibung so umfassend und ausführlich erstellt werden, dass es den Bietern ermöglicht wird, die Gegebenheiten der Baustelle einschätzen und eine klare und sichere Kalkulation erstellen zu können. Damit wird für den Bauherrn Kostensicherheit erreicht und das Risiko von Nachträgen reduziert.