Architektenhonorar nach Aufwand
Wird Architektenhonorar nach Aufwand berechnet, so geht man meist vom Zeitaufwand aus. Dabei vereinbaren Sie mit dem Architekten für das Honorar einen Stundensatz, nachdem sich später das Honorar berechnet. Eine Berechnung des Architektenhonorar nach Aufwand sieht die aktuelle HOAI nicht vor. Trotzdem haben Architekten Handlungsspielraum, der eine solche Abrechnung ermöglicht. Die Berechnung des Architektenhonorar nach Aufwand ist besonders dann sinnvoll, wenn Mehrleistungen es erforderlichen machen, eine andere Berechnungsmethode zugrunde zu legen. Wichtig ist dabei immer, dass die Berechnung auf Grundlage einer nachprüfbaren Ermittlung erfolgt. (mehr …)