Architektenhonorar, VOB und DIN 276, was gehört wie zusammen
Berechnung des Architektenhonorars nach VOB?
Für das Architektenhonorar bildet VOB nicht die Berechnungsgrundlage. Sie ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen, also für die praktische Umsetzung der Bauleistungen wichtig. Das dreiteilige Klauselwerk enthält Bestimmungen zur Vergabe, der Ausführung sowie Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen von öffentlichen Auftraggebern. Sie wird aber auch im privaten Sektor eingesetzt, da Sie im Bauwesen praktikable und allgemein bekannte Regelungen enthält, die bei der Realisierung von Bauvorhaben hilfreich sind .
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