Es ist ein heikles Thema: das richtige Maß zwischen Bürokratie und Sicherheit auf Baustellen. Um die dritthäufigste Ursache für tödliche Unfälle am Bau – Stürzen von Gerüsten – zu verringern, wurden jetzt dennoch mit der Überarbeitung der TRBS 2121 Teil 1 einige neue Regelungen getroffen. Seit Januar 2019 sind diese Vorgaben zum Schutz vor Absturz von Gerüsten nun in Kraft getreten. Die Kollegen der Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH erklären, was beim Gerüstbau zu beachten ist. (mehr …)
Für mehr Sicherheit – Gerüstbau nach der neuen TRBS 2121-1
